Richtlinienkompetenz

Im Zuge eines Referats (das letzte im Grundstudium!) muss möchte ich mich mit dem Bundeskanzler und seiner Richtlinienkompetenz beschäftigen. Das ist insofern von aktuellem Interesse, weil aus Reihen der Union der nächsten Bundeskanzlerin ebendiese aufgrund gleich großer Koalitionspartner abgesprochen wurde.

Artikel 65 des Grundgesetzes lautet unter anderem: “Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.”

Dass das in der Wirklichkeit so nicht geschieht dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Jetzt habe ich aber einen Aufsatz gelesen, der noch viel weiter geht. Eberhard Schuett-Wetschky sagt nämlich klipp und klar, dass überhaupt keine Richtlinienkompetenz in der Realität zum Tragen kommt und auch niemals angewendet wurde. Auch nicht unter Adenauer. Dieser Aufsatz ist so dermaßen gut und übersichtlich gegliedert und unglaublich grandios verständlich geschrieben, dass mir beim Lesen geradezu einer abgegegangen ist. :) Sowas ist auffällig angenehm, gerade weil ich als Kontrastprogramm zu dem noch das Methodenseminar mache… *hust*

Naja, jedenfalls begründet Schuett-Wetschky seine These hauptsächlich damit, dass jegliche Führung, die vom Kanzler ausgeht, einzig und allein auf “politischer Führung” im Gegensatz zu “hierarchischer Führung”, wie sie ein Unternehmen aufweist, basiert. Das heißt ein Kanzler braucht ständig eine Mehrheit (vor allem der Fraktion!) hinter sich. Niemals gründet sich sein Einfluss auf einem bloß niedergeschriebenen Satz im Grundgesetz, sondern immer nur auf der Fähigkeit Mehrheiten hinter sich zu versammeln, zu überzeugen und zu koordinieren. Ein Bundeskanzler kann trotz jurstisch vorhandener Richtlinienkompetenz niemals gegen eine Mehrheit in Fraktion, Parlament und auch Partei regieren, ansonsten ist er sehr schnell nicht mehr Kanzler. Ziemlich schlüssig und es bestärkt mich in der Auffassung, dass Juristen mehr Respekt vor anderen wissenschaftlichen Disziplinen haben sollten und das Grundgesetz überbewertet ist. ;)

Die kürzliche Debatte ist damit also völlig überflüssig, weil sich an dieser Situation nichts ändert, egal ob nun Koalitionspartner unterschiedlicher oder gleicher Größe zusammen regieren. Politische Führung in einer Großen Koalition könnte zwar durchaus schwieriger sein, mit dem Artikel 65 hat das aber nichts zu tun.

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